Sozialversicherung in der Russische Föderation


System der Sozialversorgung

1 Rubel Das in der Russischen Föderation bestehende System der Sozialversorgung basiert auf der Einrichtung von Sozialfonds. Die Abgaben an diese Fonds (durch den föderalen Haushalt) werden hauptsächlich durch den Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Höhe der Lohn- und sonstiger steuerpflichtiger Zahlungen an den Arbeitnehmer vorgenommen.

Der Umfang der Sozialleistungen, die der Arbeitnehmer aus den Sozialfonds bezieht, hängt derzeit nicht von der Höhe der durch den Arbeitgeber zu leistenden Zahlungen an diese Sozialfonds ab. Ebenso gewährleisten die genannten Zahlungen nicht den für die Arbeitnehmer erforderlichen Umfang an Sozialleistungen wie medizinische Versorgung, Rentenversorgung, Sozialschutz und haben daher vielmehr einen fiskalischen Charakter. Dies ist der Grund dafür, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer an der Entrichtung der Sozialabgaben interessiert sind.

Das System der Sozialabgaben hat in der letzten Zeit einen wesentlichen Wandel erfahren. Die drei früher bestehenden Abgabenarten (Abgaben an den staatlichen Rentenfonds, an den Krankenversicherungsfonds und an den Sozialversicherungsfonds), deren Zahlungsverfahren durch unterschiedliche Gesetze und untergesetzliche Rechtsakte geregelt wurden, sind seit dem 1. Januar 2001 durch die einheitliche Sozialsteuer ersetzt worden. Das Verfahren zur Erhebung der einheitlichen Sozialsteuer bestimmt das SteuerGB der Russischen Föderation.

Für Zahler der einheitlichen Sozialsteuer gelten dieselben Garantien und Prinzipien wie bei sonstigen Steuern und Abgaben.
Die Kontrolle über die Zahlung der einheitlichen Sozialsteuer wird durch das für Steuern und Abgaben zuständige föderale Exekutivorgan ausgeübt. An Stelle der unterschiedlichen Regeln für jede der derzeit aufgehobenen Abgaben wurden jetzt einheitliche Regeln für die Berechnung der Sozialsteuer festgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass im aktuellen Besteuerungssystem neben der einheitlichen Sozialsteuer weiterhin die Abgabe für die Pflichtversicherung von Betriebsunfällen und Berufskrankheiten besteht. Nachfolgend werden die einheitliche Sozialsteuer und die genannte Abgabe (nachfolgend zusammen „Sozialabgaben“ genannt) ausführlicher behandelt.

Einheitliche Sozialsteuer

Die einheitliche Sozialsteuer wird durch Arbeitgeber und Personen entrichtet, die folgende Zahlungen an natürliche Personen leisten:

  • Arbeitslohn und sonstige Vergütungen aus einem Arbeitsverhältnis (Prämien, Auszeichnungen, Entschädigungen);
  • Zahlungen gemäß zivilrechtlichen Verträgen;
  • die genannten Zahlungen, sofern sie in Sachform erbracht werden mittels Waren, Werk- und Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer oder andere Personen erhalten;
  • materielle Vorteile, die mit der Arbeit verbunden sind, wie die Bezahlung mit Waren, Arbeiten, Dienstleistungen (insbesondere Kommunaldienstleistungen), Verpflegung, Erholung, Schulung/Ausbildung, Bezahlung der freiwilligen Versicherung für den Arbeitnehmer bzw. seine Familienangehörige.
Steuersatz

Der Satz der einheitlichen Sozialsteuer ist regressiv gestaltet und hängt von der Höhe der steuerpflichtigen Zahlungen ab. Je höher der Gesamtbetrag der jährlichen Zahlungen an den Arbeitnehmer, desto niedriger ist der Satz der einheitlichen Sozialsteuer. Derzeit ist der Satz für gewöhnliche Unternehmen im Rahmen von 26% bis 2% festgelegt.

Am 1. Januar 2005 wurde eine der Voraussetzungen des Gebrauchs der Regressivstaffelung durch den Arbeitgeber aufgehoben. Diese Voraussetzung bestand darin, dass der Durchschnittslohn der niedrig verdienenden Arbeitnehmer einen gesetzlich festgelegten Mindestbetrag nicht unterschreitet. Die Steuer ist monatlich, nicht früher als am Gehaltstag und nicht später als am 15. des Folgemonats zu zahlen.

Abgaben Versicherung von Betriebsunfällen

Besteuerungsobjekt ist die Summe der Zahlungen an Arbeitnehmer sowie der Zahlungen an natürliche Personen aus zivilrechtlichen Verträgen (z.B. aus einem Werkvertrag). Der Steuersatz wird auf Grund der Klassifizierung unterschiedlicher Unternehmen nach den Gruppen der Berufsrisiken nach Branchen bestimmt. Derzeit existieren 22 Gruppen der Berufsrisiken. Für verschiedene Unternehmenskategorien werden unterschiedliche Steuersätze festgesetzt, die derzeit zwischen 0,2% und 8,5% des Nettolohns und anderer Zahlungen an Arbeitnehmer variieren. Die Steuer wird normalerweise monatlich, nicht später als am Tag des Eingangs der Lohnzahlungen bei der Bank bzw. bei der Überweisung der Geldbeträge auf Bankkonten der Arbeitnehmer gezahlt.

Russische Sozialangaben im Vergleich zu deutschen finden Sie auch im Artikel "Arbeitstag, Geld und Geschäefte".

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