Übersicht über die russischen Steuer


Steuer- und Abgabensystem in der Russischen Föderation

Das in der Russischen Föderation implementierte Steuer- und Abgabensystem wird seit dem 01.01.2005 durch das SteuerGB bestimmt. Das Gesetz "Über Grundlagen des Steuersystems in der Russischen Föderation" Nr. 2118-I vom 27. Dezember 1991 trat außer Kraft.

Die bestehende Klassifikation der Steuern und Abgaben teilt alle bestehenden Steuern und Abgaben in drei Gruppen – föderale Steuern, Steuern der Subjekte der Russischen Föderation (regionale Steuern) und lokale (kommunale) Steuern. Die staatliche Verwaltungsebene, der das Besteuerungsrecht zugewiesen ist, kann das Verfahren der Besteuerung und die Besteuerungselemente (Steuersatz, Besteuerungsobjekt, Vergünstigungen, Zahlungsfristen etc.) festlegen.

Föderale Steuern und Abgaben

Föderale Steuern werden durch föderale Gesetze festgesetzt und eingeführt. Hinsichtlich einzelner Steuern wird den regionalen Staatsorganen das Recht eingeräumt, Steuersätze für föderale Steuern insoweit zu ändern, wie sie an den regionalen Haushalt abgeführt werden.

Die Vergünstigungen für föderale Steuern werden ausschließlich durch föderale Rechtsakte festgesetzt. Hinsichtlich einzelner föderaler Steuern sind regionale Staatsorgane berechtigt, den Steuersatz zu ändern (wie es bspw. bei der Gewinnsteuer der Fall war) oder andere Steuerelemente zu korrigieren (z.B. den Satz der Einkommensteuer natürlicher Personen).

Zu den wichtigsten föderalen Steuern und Abgaben zählen derzeit folgende:

  • Mehrwertsteuer (MwSt)
  • Akzisen
  • Einkommensteuer auf natürliche Personen
  • einheitliche Sozialsteuer
  • Gewinnsteuer für Unternehmen
  • Steuer auf Gewinnung von Bodenschätzen
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer (tritt am 1. Januar 2006 außer Kraft)
  • Wassersteuer
  • Abgaben für die Nutzung von Objekten des Tierreiches bzw. biologischer Ressourcen
  • staatliche Gebühren
  • Zollgebühr

Die Zollgebühr und die Zollabgaben waren bis zum 1. Januar 2005 föderalen Steuern zugeordnet. Ab dem 1. Januar 2005 werden sie im SteuerGB nicht mehr erwähnt. Die Erhebung dieser Steuer wird durch die Zollgesetzgebung der Russischen Föderation geregelt.

Regionale Steuern

Regionale Steuern werden derzeit sowohl durch die föderale, als auch durch die regionale Gesetzgebung geregelt. Zur üblichen Praxis gehört die Beschreibung der Basiselemente der Steuer auf föderaler Ebene (Besteuerungsgrundlage, maximaler Steuersatz, Steuerzahler), sowie die Festsetzung eines konkreten Steuersatzes, des Zahlungsverfahrens und des Berechnungsverfahrens für Steuern in Rechtsakten regionaler Ebene.

Grundsätzlich sind Vergünstigungen für regionale Steuern durch die regionale oder föderale Gesetzgebung festzusetzen.

Zu den wichtigsten regionalen Steuern und Abgaben zählen:

  • Steuer auf Unternehmensvermögen
  • Spielbankensteuer
  • Transportsteuer
Lokale Steuern

Auch in St. Petersburg und Moskau wurden durch kommunale Rechtsakte lokale Steuern eingeführt.

Einige Elemente der lokalen Steuern (Höchstsatz, Basis) werden derzeit auf föderaler Ebene festgelegt. Besteuerungsverfahren und Steuervergünstigungen werden gewöhnlich durch Rechtsakte der Kommunalorgane bestimmt. Zu den wichtigsten lokalen Steuern und Abgaben zählen:

  • Steuer auf Grund und Boden
  • Steuer auf Vermögen von natürlichen Personen
Zusammenfassende Übersicht über die russischen Steuer

Wesentliche von Unternehmen in der Russischen Föderation zu entrichtende Steuern

Steuer/ Besteuerungsebene Aktuelle Steuersätze
Mehrwertsteuer
(Föderale Steuer)
18% - für die meisten Waren, Arbeiten und Dienstleistungen
10% - für einige Arten von Lebensmitteln und Kinderartikeln
Gesellschaftsbezogene Gewinnsteuer
(Föderale Steuer)
  • Gewinnsteuer auf Erträge in Form von Dividenden, die von russischen Gesellschaften an russische Gesellschaften und natürliche Personen – Residenten Russlands – ausgeschüttet werden, wird in Höhe von 6% erhoben.
  • Gewinnsteuer auf Erträge in Form von Dividenden, die zwischen russischen und ausländischen Gesellschaften ausgeschüttet werden wird in Höhe von 15% erhoben (soweit in internationalen Abkommen nicht anders vorgesehen).
  • Gewinnsteuer auf Erträge ausländischer Gesellschaften, die aus der Verfrachtung von Schiffen, Flugzeugen und sonstigen Transportmittel und Container erwirtschaftet wurden, wird in Höhe von 10% erhoben (soweit in internationalen Abkommen nicht anders vorgesehen) unter der Bedingung, dass durch die Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft keine Betriebsstätte in der Russischen Föderation begründet wird.
  • Gewinnsteuer auf sonstige Erträge ausländischer Gesellschaften aus Quellen in der Russischen Föderation wird in Höhe von 20% erhoben (soweit in internationalen Abkommen nicht anders vorgesehen) unter der Bedingung, dass durch die Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft keine Betriebsstätte in der Russischen Föderation begründet wird.
  • Gewinnsteuer auf Erträge aus staatlichen und munizipalen Wertpapieren wird (mit Ausnahmen) in Höhe von 15% erhoben.
  • Gewinnsteuer auf Erträge russischer oder ausländischer Gesellschaften, deren Tätigkeit eine ständige Betriebsstätte in der Russischen Föderation begründet, wird in Höhe von 24% erhoben (6,5% davon werden an den föderalen Haushalt und 17,5% an den regionalen Haushalt abgeführt).
Einheitliche Sozialsteuer
(Föderale Steuer)
Regressivstaffelung von 26% bis 2%.
Der Steuersatz sinkt mit zunehmender Höhe des steuerpflichtigen Gesamteinkommens.
Abgabe zur Versicherung gegen Betriebsunfälle und Berufskrankheiten
(Föderale Steuer)
Von 0,2% bis 8,5% des Lohnfonds und Zahlungen lt. zivilrechtlichen Verträgen.
Vermögenssteuer
(Regionale Steuer)
Höchstens 2,2% des Werts des restlichen zu versteuernden Vermögens.
Transportsteuer
(Regionale Steuer)
2 bis 50 Rubel pro 1 PS je nach der Motorleistung oder 200 Rubel pro Fahrzeug für andere Wasser- und Luftbeförderungsmittel, die keine Motoren haben.
Durch Gesetze der Staatssubjekte der Russischen Föderation können die genannten Steuersätze erhöht bzw. reduziert werden, höchstens aber um das Fünffache.
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