Einkommensteuer von natürlichen Personen


Einkommensteuer von natürlichen Personen
Obwohl die Steuer auf Einkommen von natürlichen Personen gemäß der Gesetzgebung nicht durch die Unternehmen, sondern durch die Arbeitnehmer gezahlt wird, werden den Unternehmen Verpflichtungen eines Steuerberaters auferlegt. Sie müssen den Steuerbetrag berechnen, einziehen und an den Fiskus überweisen. Die festgesetzte Höhe und das Verfahren der Steuererhebung können eine beträchtliche Wirkung auf die Tätigkeit des Unternehmens als Arbeitgeber haben. Dies bezieht sich insbesondere auf die Kalkulation der auf dem russischen Markt konkurrenzfähigen Lohnhöhe. In diesem Zusammenhang werden kurz die Hauptfragen der Erhebung der russischen Einkommensteuer von natürlichen Personen behandelt.
Besteuerungsgrundlage
Das Gesamteinkommen der natürlichen Person, die Resident der Russischen Föderation ist, bildet die Besteuerungsgrundlage zusammen mit Einkünften aus Quellen in der Russischen Föderation, die sowohl durch Steuerresidenten als auch durch Personen, die keine Steuerresidenten der Russischen Föderation sind, bezogen werden.
Steuersatz

Der Einkommensteuersatz für Steuerresidenten beträgt 13% Einkünfte der Nichtresidenten aus Quellen in der Russischen Föderation werden mit einem Satz von 30% besteuert. Es bestehen weitere spezielle Sätze für einzelne Einkunftsarten (Spielgewinne, Versicherungsleistungen usw.).

Die Anwendung eines anderen (reduzierten) Einkommensteuersatzes ist möglich, wenn dies in einem entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen bzw. einem anderen internationalen Abkommen unter Beteiligung der Russischen Föderation vorgesehen ist.

Erhebungsverfahren

Wird das steuerpflichtige Einkommen dem Arbeitnehmer durch dessen Arbeitgeber ausgezahlt, so ist der Arbeitgeber i.d.R. verpflichtet, die Einkommensteuer aus den an den Arbeitnehmer zu leistenden Zahlungen einzubehalten und an den Haushalt am Tag der Einkommensauszahlung abzuführen.

Die Gesetzgebung kann ein anderes Verfahren der Steuerzahlung vorsehen, wie z.B. in einigen Fällen die selbständige Steuererklärung oder die Steuerzahlung durch natürliche Personen.

Russische Sozialangaben im Vergleich zu deutschen finden Sie auch im Artikel "Arbeitstag, Geld und Geschäefte".

Zahlungspflicht bei ausländischen Staatsbürgern

Ausländische Bürger, die sich innerhalb eines Kalenderjahrs 183 Tage und mehr in der Russischen Föderation aufhalten, gelten als Steuerresidenten der Russischen Föderation und sind zur Zahlung von russischer Einkommensteuer verpflichtet.

Dabei haben ausländische Bürger prinzipiell ihre gesamten (also auch die im Ausland bezogenen) im Kalenderjahr erwirtschafteten Einkünfte zu versteuern.

Ausländische Bürger können weiterhin vollständig bzw. teilweise von der Zahlung dieser Steuern in ihren Herkunftsländern befreit werden, wenn eine solche Steuerbefreiung durch entsprechende internationale bzw. innerstaatliche Regelungen vorgesehen ist.

(Mehr zum Thema Arbeitserlaubnis in Russland finden Sie im entsprechenedn Artikel in der Rubirk "Russische Box".)

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