Leben in Russland - Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in Russland


Beantragung Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Das Gesetz zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer legt folgende Verpflichtungen für Arbeitgeber, die ausländische Arbeitnehmer zwecks Ausübung von Arbeitstätigkeiten in die Russische Föderation eingeladen oder mit ihnen einen Arbeitsvertrag geschlossen haben, fest:

  • der Arbeitgeber muss über eine Genehmigung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte verfügen
  • der Arbeitgeber gewährleistet den Erhalt von Arbeitsgenehmigungen für die ausländischen Arbeitskräfte
  • der Arbeitgeber legt sämtliche für die Registrierung ausländischer Staatsbürger an ihrem Aufenthaltsort in der Russischen Föderation erforderliche Unterlagen vor
  • der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Steuerbehörde, bei der er angemeldet ist, über die Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte zu unterrichten
  • nach Ablauf der mit ihm geschlossenen Arbeitsverträge unterstützt der Arbeitgeber die ausländischen Arbeitnehmer bei ihrer Ausreise aus der Russischen Föderation
  • der Arbeitgeber trägt sämtliche mit der verwaltungsrechtlichen Ausweisung ausländischer Staatsbürger entstehenden Kosten, wenn er bei der Einstellung und Beschäftigung gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte verstoßen hat
  • der Arbeitgeber ist verpflichtet, die örtlichen Behörden des Innenministeriums zu informieren, wenn der ausländische Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag verletzt, eigenmächtig seinen Arbeitsplatz oder Aufenthaltsort verlässt oder wenn solche Arbeitsverträge vorzeitig gekündigt werden.

Die Hauptvoraussetzung für die Ausübung einer Arbeitstätigkeit durch ausländischen Staatsbürger in der RF ist das Vorliegen einer Genehmigung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte beim Arbeitgeber und das Vorliegen einer Arbeitserlaubnis beim ausländischen Arbeitnehmer. Genehmigungen zur Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte werden seit Februar 2002 durch die örtlichen Behörden des Innenministeriums erteilt. In der Genehmigung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte wird die Anzahl der ausländischen Mitarbeiter angegeben, die der Arbeitgeber beschäftigen darf. Die Genehmigungen werden i.d.R. für ein Jahr erteilt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Erteilung einer Genehmigung für die Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte an den Arbeitgeber ein positives Gutachten der örtlichen Behörde des Ministeriums für Arbeit und soziale Entwicklung der RF für Arbeitsbeschaffungsfragen (Department der föderalen staatlichen Arbeitsbeschaffungsstelle des Subjekts der RF) über die Zweckmäßigkeit der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte voraussetzt.

Das Verfahren, die Voraussetzungen und ein Verzeichnis der für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen erforderlichen Dokumente sind in der Regierungsanordnung der RF „über das Verfahren der Erteilung von Arbeitserlaubnissen für ausländische Staatsbürger und Personen ohne Staatsbürgerschaft“ Nr. 941 vom 30. Dezember 2002 festgelegt. Die Gebühr für die Erteilung einer Genehmigung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, die vom Arbeitgeber für jeden angestellten ausländischen Arbeitnehmer zu zahlen ist, beträgt derzeit 3.000 Rubel (ca. 85,5 Euro). Die staatliche Gebühr für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Staatsbürger beträgt 1.000 Rubel (ca. 28,5 Euro).

Wen betrifft dieses Gesetzt

Dies gilt nicht für ausländische Staatsbürger, die:

  • ihren ständigen oder vorläufigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben
  • Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und ausländischer Konsulate in der Russischen Föderation, Mitarbeiter internationaler Organisationen oder deren Hauspersonal sind
  • Mitarbeiter ausländischer juristischer Personen (Hersteller oder Lieferanten) sind, die Montagearbeiten ausführen, sich mit Service- oder Garantieleistungen oder Reparaturen von in die Russische Föderation gelieferten technischen Ausrüstungen beschäftigen
  • Journalisten, die in der Russischen Föderation akkreditiert sind
  • an den Lehranstalten in der Russischen Föderation studieren und während ihrer Ferienzeit arbeiten
  • an den Lehranstalten in der Russischen Föderation studieren und während ihrer Freizeit als Lehr- oder Hilfskräfte in denselben Lehranstalten, an denen sie studieren, tätig sind
  • in die Russische Föderation als Gastdozenten eingeladen sind und in Lehranstalten unterrichten. Ausgenommen sind ausländische Staatsbürger, die in die Russische Föderation einreisen, um in konfessionellen Lehranstalten zu unterrichten.
Einreise in die Russische Föderation zwecks Aufnahme einer Arbeitstätigkeit

Das Ein- und Ausreiseverfahren in bzw. aus der Russischen Föderation wird durch das föderale Gesetz "über das Ein- und Ausreiseverfahren in die bzw. aus der RF" Nr. 114-FG vom 15. August 1996 festgelegt.

Die Ein- und Ausreise ausländischer Staatsbürger in bzw. aus der Russischen Föderation darf nur bei Vorliegen eines Visums erfolgen.
Seit Mitte April 2003 ist das föderale Gesetz Nr. 7-FG vom 10. Januar 2003 in Kraft, das die Bestimmungen des o.g. Gesetzes über das Ausstellungsverfahren von russischen Visa und die dafür erforderlichen Gründe konkretisiert und ergänzt. Dieses Gesetz sieht insbesondere vor, dass ein gewöhnliches Arbeitsvisum für die Laufzeit des Arbeitsvertrags mit dem ausländischen Staatsbürger, jedoch nicht länger als für ein Jahr erteilt wird. Grundlage für die Erteilung eines Einreisevisums ist eine ausgestellte Einladung für die Einreise.

Die Einladungen für den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation zwecks Ausübung einer Arbeitstätigkeit werden nach dem durch das Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Staatsbürger festgesetzten Verfahren ausgestellt.
Für die Ausstellung einer Einladung für die Einreise in die Russische Föderation hat der Arbeitgeber beim föderalen Exekutivorgan der Behörden des Innenministeriums oder bei der für ihn zuständigen Abteilung der Passstelle folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag auf Ausstellung einer Einladung
  • Genehmigung für die Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte
  • Arbeitserlaubnis des ausländischen Arbeitnehmers
  • Garantieerklärung des Arbeitgebers hinsichtlich der Aufrechterhaltung von Kranken- und Sozialversicherung, sowie Lohn und Wohnung.

Die Anzahl der auszustellenden Einladungen für die Einreise in die Russische Föderation zwecks Ausübung einer Arbeitstätigkeit ist beschränkt. Die Quote für die Erteilung solcher Einladungen für ausländische Staatsbürger wird durch die Regierung der Russischen Föderation jährlich neu festgelegt.

Registrierung von Ausländern in der Russische Föderation

Die Bestimmungen über die Registrierung ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation sind im Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Staatsbürger festgesetzt.

Ausländische Staatsbürger sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrer Einreise in die Russische Föderation registrieren zu lassen. Die Registrierung ausländischer Staatsbürger wird durch die örtlichen Behörden des Innenministeriums (Passstelle) auf schriftlichen Antrag durchgeführt. Der Antrag auf die Registrierung ist vom ausländischen Staatsbürger persönlich oder von der ihn einladenden Organisation einzureichen.

Die in die Russische Föderation eingereisten ausländischen Staatsbürger werden an ihrem Aufenthaltsort registriert. Sollte sich der Aufenthaltsort in der Russischen Föderation ändern, sind die ausländischen Staatsbürger verpflichtet, sich innerhalb von drei Arbeitstagen am neuen Aufenthaltsort registrieren zu lassen. Die Registrierung ausländischer Staatsbürger erfolgt nur, wenn sie ihre Migrationskarten mit dem Vermerk der Behörden der Grenzkontrolle über die Einreise in die Russische Föderation vorlegen.

Hotels sind verpflichtet, die örtliche Abteilung des Innenministeriums unverzüglich über die Einreise eines ausländischen Staatbürgers und über die Dauer seines Aufenthalts zu benachrichtigen.

Zum Schluss ist darauf hinzuweisen, dass die Regelungen der Arbeitstätigkeit ausländischer Staatsbürger neugefasst worden sind. Ihre Anwendung ist gegenwärtig mit einigen Schwierigkeiten verbunden, die zu erheblichen Verzögerungen bei der Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen führen. Das gesetzlich festgelegte Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen kann durch die entsprechenden Ausführungsbehörden ergänzt werden.

Arbeitserlaubnis Ehegatten

Wenn ihr Ehepartner mit nach Russland kommt, kann dieser nur eine Tätigkeit aufnehmen, wenn eine Einladung von Heidelberg mit Antrag auf Arbeitsgenehmigung in der Russische Föderation vorliegt. Unabhängig davon, ob der Ehepartner bei Heidelberg arbeitet oder nicht.

Steuerzahlungspflicht bei ausländischen Staatsbürgern

Ausländische Bürger, die sich innerhalb eines Kalenderjahrs 183 Tage und mehr in der Russischen Föderation aufhalten, gelten als Steuerresidenten der Russischen Föderation und sind zur Zahlung von russischer Einkommensteuer verpflichtet.

Dabei haben ausländische Bürger prinzipiell ihre gesamten (also auch die im Ausland bezogenen) im Kalenderjahr erwirtschafteten Einkünfte zu versteuern.

Ausländische Bürger können weiterhin vollständig bzw. teilweise von der Zahlung dieser Steuern in ihren Herkunftsländern befreit werden, wenn eine solche Steuerbefreiung durch entsprechende internationale bzw. innerstaatliche Regelungen vorgesehen ist.

Weitere wichtige und interessante Informationen

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    Teil 1 die Antworte auf die kniffligen Fragen rund um Thema Geld, Arbeit und Geschäfte in Russland.
  • Teil 2 wie ein deutscher Geschäftsmann sich in Russland verhalten soll und wie die Bewerbungsunterlagen und Gehaltsabrechnung in Russland aussehen.
  • Teil 3 über Arbeitsregelungen und Gesetze, Kommunikation unter Kollegen und Verhalten am Arbeitsplatz in Russland.

S. auch weitere praktische Hinweise zu den Themen Einreise, Wohnungssuche, mit dem Auto in Russland, Zahlungsverkehr - Einkaufen - Post, Telefonieren in Russland, Sicherheitshinweise und Krankenversicherung sowie was man im Notfall tun kann und die Liste der deutschen und russischen Konsulate (erstellt von Leo)
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